Halten Sie die gesetzlichen Anforderungen ein?
Aufgrund der Kranverordnung (KranV) und anderen sicherheitsrelevanten Gesetzgebungen haben die BUL (Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft), der Agrotec Suisse, ein Fachverband des AM Suisse, und die Kontrollbehörde agriss gemeinsam ein praxisorientiertes Konzept für die Umsetzung ausgearbeitet.
Als Betrieb mit Angestellten und Betreiber einer landwirtschaftlichen Heukran sind Sie seit dem 1. Januar 2003 verpflichtet, diese alle zwei Jahre von einem Fachspezialisten kontrollieren zu lassen.
Der Agrotec Suisse, ein Fachverband des AM Suisse, bildet seit 2003 Fachspezialisten für die Greiferwartung aus. Die nachfolgend genannten Firmen können Sie kompetent beraten und verfügen über das nötige Fachpersonal für eine professionelle Greiferwartung.
Nur so kann ein sicherer Betrieb Ihrer Greiferanlage gewährleistet werden.